Veröffentlicht am

Alte Schätze neu entdeckt!

Alte Hausmittel und Heilkräuter gewinnen in den letzten Jahren immer mehr an Stellenwert. So ist es vielen Menschen ein Bedürfnis nicht immer gleich auf pharmazeutische Produkte zurück zu greifen, sondern bei kleinen Alltagsleiden auch mal Alternativen aus der Naturmedizin ein zu setzen. Dank vieler Aufzeichnungen in den Klöstern des frühen Mittelalters, allen voran von Hildegard von Bingen wurden uns viele alte Schätze überliefert.

In einem Vortrag möchte Heilpraktikerin und Kräuterexpertin Pia Herrmann einen kleinen Einblick in die Welt der mittelalterlichen Heilweisen geben und ein paar alte Hausmittel, die sich bis heute bewährt haben vorstellen.

Die Veranstaltung findet gegen eine kleine Spende zum Erhalt des Naturfreibads am Freitag, dem 15. Juli um 17 Uhr, auf dem Gelände des Arheilger Mühlchen statt. Mitzubringen ist eine Decke o. ä. zum sitzen.

Veröffentlicht am

Neue Radständer und neues Eingangstor

Neu am Arheilger Mühlchen sind die Fahrradständer, die Platz für 170 Räder bieten. Die Fahrradständer wurden von der Stadt Darmstadt zur Verfügung gestellt und aufgebaut. „Wir freuen uns über die neuen Fahrradständer, weil jetzt die Möglichkeit besteht, sein Rad direkt anschließen zu können. Auch Räder mit Anhänger oder Lastenräder finden nun Platz. Jeder Abstellplatz ist jetzt voll nutzbar. Aufgrund der Enge der alten Abstellmöglichkeit war dies vorher nicht der Fall“, so die Vorsitzende des Fördervereins Arheilger Mühlchen Karin Dobelmann.

 

Neuer Zugang: kleine Maßnahme – große Wirkung

Der Eingangsbereich wurde ebenfalls umgestaltet, um auch hier mehr Platz  zu haben. „Dies ist gerade für Familien mit Kindern und Kinderwagen gut, denn jetzt kommen alle ohne Problem durch das neue wesentlich größere Eingangstor“, erklären Heinz Diem und Gerhard Korreng vom Arbeitskreis Bau, die die Baumaßnahme für den Förderverein zusammen mit einer Arheilger Fachfirma umgesetzt haben. Gerade zu den Zeiten im Sommer, wo viel Betrieb ist, ist dies eine deutliche Verbesserung der Eingangssituation.

 

Mühlchen-Säule: jeder Beitrag zählt – Dank an alle Unterstützer

Außerdem kommen durch die Umgestaltung auch alle Badegäste an der Mühlchensäule vorbei, in die der freiwillige Eintritt entrichtet werden kann. Die Gelder aus der Mühlchen-Säule gehen direkt an die Stadt Darmstadt und bilden zusammen mit der direkten Finanzierung von Projekten durch den Verein und dem Wert der geleisteten Helferstunden die Einnahmenseite des Mühlchens. „Wir hoffen, dass dadurch noch mehr Gäste einen kleinen Beitrag leisten und so dafür sorgen, dass das Mühlchen langfristig finanziell gesichert ist“, so die stellvertretende Vorsitzende Elke Schauss. Im letzten Jahr kamen über 12.000 Euro an freiwilligen Eintrittsgeldern zusammen. Insgesamt konnten im letzten Jahr  rund 35.000 Euro durch den Verein und den freiwilligen Eintritt zur Deckung der Kosten des Mühlchens beigetragen werden. „Wir danken allen, die die Arbeit des Vereins unterstützen und sich für den Erhalt des Arheilger Mühlchens einsetzen. Das Mühlchen ist nicht nur ein Badesee, sondern erfüllt darüber hinaus auch eine soziale Funktion, die für Arheilgen wichtig ist: Es ist ein Treffpunkt für Jung und Alt, auch das wollen wir erhalten“, erklärt die Vorsitzende Karin Dobelmann.

Veröffentlicht am

Anschwimmen im Mühlchen am Pfingstsonntag

Unter einem fast blauen Himmel trafen sich am Pfingstsonntag über 100 Mühlchen-Fans

und Mitglieder des Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.v. zum Anschwimmen.

Die Vorsitzende des Fördervereins, Karin Dobelmann, begrüßte die Gäste und präsentierte die Neuigkeiten für die beginnende Badesaison. Auf dem Parkplatz für Fahrräder wurden neue Ständer montiert, das Eingangstor des Mühlchens ist versetzt und verbreitert worden. Und dann das Highlight: Nachdem der 3-m Sprungturm jahrelang nicht genutzt werden konnte, hat der Förderverein dieses Jahr € 5.000 für seine Renovierung bereitgestellt. Aus Sicherheitsgründen wurde auch eine Plexiglasplatte an beiden Seiten des Geländers montiert. Die Turmspringer des TV Langen wollten den Turm ursprünglich einweihen, mussten jedoch absagen. In ein paar Tagen werden sie an den EU-Meisterschaften teilnehmen, und dafür müssen sie sich absolut fit halten. Denn Königin des Tages ist und bleibt die Eisheilige Sophie, die uns nur 14 Grad Celsius gönnt. Nachdem sich Bürgermeister Rafael  Reißer für die Spenden und die gute Zusammenarbeit mit dem Förderverein bedankt hat, wurde endlich das Band am Sprungturm durchgeschnitten. Tapfer wagte Daniel Harr als Erster den Sprung ins kühle Nass und bald folgten weitere Kinder und Erwachsene.

Bei Kaffee und leckerem Kuchen tauschten sich die Mühlchen-Fans aus und genossen einen ungewöhnlichen Anblick: Kleine Modellboote der Reederei Spiessfeldt e.V. aus Dieburg flitzten über die ruhige Wasseroberfläche. Für einen kleinen Wermutstropfen haben nur die Wildschweine gesorgt, die auf der linken Wiese eine nächtliche Party abgehalten hatten. Hoffentlich kann die Stadt die Wiese sehr bald wieder flottmachen. Denn die Zahl der Mühlchen-Fans wächst unaufhörlich: Letztes Jahr kamen über 62.000 Badegäste in Darmstadts schönste Oase.

Veröffentlicht am

Anschwimmen im Arheilger Mühlchen

Einweihung des 3m-Sprungturms und vieles mehr

 

Der Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.V. lädt am Sonntag den 15.05.2016 um 14:00 Uhr zum traditionellen Anschwimmen ein.

Besondere Aktionen dieses Jahr sind die Einweihung des 3m-Sprungturms mit den Wasserspringern des TV Langen, die Möglichkeit an einen Schnuppertauchkurs teilzunehmen und Modellboote mit dem Modellbootverein „Reederei-Spiessfeld“ fahren zu lassen.

Wer mutig genug ist kann die Neueröffnung des 3m-Sprungturms feiern und einen der ersten Sprünge ins kühle Nass wagen.

Etwas früher an diesem Tag bietet TauchSport Zeißler zusammen mit dem Förderverein für Jugendliche (ab 12 Jahren) und Erwachsene ein Schnuppertauchen an. Gegen eine Spende von 10 € an den Förderverein kann man erste kleine Atemzüge unter Wasser wagen. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr (bitte pünktlich sein) im Arheilger Mühlchen. Weitere Infos zum Schnuppertauchen und Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Fördervereins. 

 

Wer sich noch nicht ins Wasser traut, kann entweder bei Kaffee und Kuchen einen kleinen Schwatz halten oder zusammen mit Mitgliedern des Dieburger Modellbootvereins ab ca. 15:00 Uhr Modellboote über das Mühlchen fahren lassen.

Der Förderverein würde sich freuen, möglichst viele Mitglieder und Interessierte begrüßen zu dürfen.

 

Veröffentlicht am

Schnuppertauchen

Schnuppertauchen im Arheilger Mühlchen

Zusammen mit Tauchsport Zeißler (ehemals TauchSport Center Arheilgen) bietet der Förderverein, im Rahmen des Anschwimmens, wieder ein Schnuppertauchen im Mühlchen an. Teilnehmen können am 15.05.2016 interessierte Jugendliche ab 12 Jahren sowie Erwachsene. Gegen eine Spende von 10 € (der Erlös kommt zu 100 % dem Förderverein zugute) kann man erste kleine Atemzüge, zusammen mit erfahrenen Tauchlehrern, unter Wasser wagen. Zu Beginn der Saison haben wir noch eine klare Sicht, da der Boden noch nicht so aufgewühlt ist. Gegen die Kälte gibt es natürlich Taucheranzüge.

Treffpunkt ist um 10:00 Uhr (bitte pünktlich sein) im Arheilger Mühlchen zur Ausgabe der Taucheranzüge. Anschließend geht es mit einer kleinen Tauchtheorie weiter, bei der alle Teilnehmer zuhören müssen und Interessierte zuhören können. Ab 11:00 Uhr ist dann die Tauchpraxis im Mühlchen. Das Ende ist voraussichtlich um 15:00 Uhr.

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, ist eine Anmeldung unter der Emailadresse sven.zeissler@gmx.de erforderlich.

Bitte dabei Vor- und Nachnamen, Adresse, Geburtsdatum, Kleidergröße und Telefonnummer angeben.

Minderjährige können nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern teilnehmen. Die Unterlagen müssen vor Ort unterschrieben werden!

Wenn es mit der Anmeldung nicht klappen sollte, wird es natürlich die Möglichkeit geben, das Schnuppertauchen vom Rand aus anzuschauen.

Veröffentlicht am

Termine und Veranstaltungen 2016

  Datum Wochentag Zeit Veranstaltung
  15.05.16 Sonntag 14:00 Anschwimmen
  10.07.16 Sonntag  15:00 Big Jump
  15.07.16 Freitag 17:00 Kräutervortrag
  19.07.16 Dienstag 18:30 Yoga
  20.07.16 Mittwoch 18:00 Pilates
  24.07.16 Sonntag   Sommerfest
  31.07.16 Sonntag 11:00 Yoga
  05.08.16 Freitag 18:30 Yoga
  09.08.16 Dienstag 18:00 Pilates
  10.08.16 Mittwoch 18:30 Yoga
  13.08.16 Samstag 18:00 Pilates
  14.08.16 Sonntag   SGA Triathlon
  16.08.16 Dienstag 18:00 Pilates
  18.08.16 Donnerstag 20:30 Yoga (Vollmond)
  23.08.16 Dienstag 18:00 Pilates
  27.08.16 Samstag 11:00 Yoga
  11.09.16 Sonntag   Abschwimmen
  11.12.13 Sonntag   Winterveranstaltung

Download: Veranstaltungskalender 2016

Veröffentlicht am

Wechsel im Vorstand und Beschluss neuer Projekte für 2016

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Fördervereins Arheilger Mühlchen mit Wahlen fand im gut gefüllten Saal der Arheilger Stadtmission statt. Zu Beginn der Sitzung gab Dr. Stefan Nold einen Überblick über die Arbeit des letzten Jahres. Im Mittelpunkt stand dabei die im November erfolgreich durchgeführte Entschlammung durch die Stadt Darmstadt, für die der Verein 15.000 Euro zur Verfügung stellen konnte. Außerdem wurden das Klettergerüst sowie alle Außengeländer und Duschen neu gestrichen.
 
100 Tonnen Schlamm wurden beseitigt – außerdem: Einnahmen- und Besucherrekord
Im Frühjahr 2015 fand wie jedes Jahr die kleine Entschlammung statt, bei der die kaum vorstellbare Menge von 100 Tonnen Schlamm entfernt wurde. Heinz Diem und über 30 Helfer haben an zwanzig Arbeitstagen zwischen dem 17. März und 28. April über 270 Arbeitsstunden geleistet. Insgesamt wurden für den Verein 333 Helferstunden erbracht, die gemäß den Verrechnungssätzen der Stadt mit einem Wert von 7.000 Euro für das Mühlchen verbucht werden. An freiwilligen Eintrittsgeldern, die in der Mühlchensäule eingeworfen werden können, kamen über 12.000 Euro zusammen. Diese gehen direkt an die Stadt Darmstadt und bilden zusammen mit der direkten Finanzierung von Projekten durch den Verein und dem Wert der geleisteten Helferstunden die Einnahmenseite des Mühlchens. Insgesamt konnten so 2015 rund 35.000 Euro durch den Verein und den freiwilligen Eintritt zur Deckung der Kosten des Mühlchens beigetragen werden, das ist fast eine Verdoppelung des Vorjahreswerts. Gleichzeitig haben der warme Sommer und vielleicht auch die gesteigerte öffentliche Wahrnehmung des Mühlchens seit Gründung des Fördervereins für einen Rekord bei den Besucherzahlen gesorgt. Über 62.000 Gäste fanden Weg ins Mühlchen.
 
Berichte der Arbeitskreise, Finanzen und Haushaltsplan 2016
Im Anschluss berichteten die Leiter der Arbeitskreise über ihre Tätigkeiten. Für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit berichtete Florian Schäfer, dass Helferinnen und Helfer gesucht werden, die Lust haben, die facebook- oder Internetseite des Vereins mitzubetreuen oder die auch gerne schreiben. Conny Hess berichtete über das letzte Sommerfest, das bei herrlichem Sommerwetter stattgefunden hatte und mit rund 1.500 Besuchern wieder ein großer Erfolg war. Neu in diesem Jahr war der „Advent im Mühlchen“, ein stimmungsvoller Fackellauf um den See mit dem anschließenden Singen von Weihnachtsliedern. Danach erfolgte der Kassenbericht durch den Schatzmeister Jürgen Piesche. Er gab eine Übersicht über die Finanzlage des Vereins, stellte den Haushaltsplan 2016 vor, der einstimmig angenommen wurde und dankte vor allem den zahlreichen Spendern für ihre Unterstützung. Der Verein wird in diesem Jahr rund 5.000 Euro für die Sanierung des 3-Meter-Sprungturms zur Verfügung stellen. Das Sprungbrett steht schon bereit und das Außengeländer wird erneuert. Weiterhin sind 2.500 Euro für die Reparatur der Außenduschen und die Anschaffung einer gut sichtbaren Uhr vorgesehen. Für kleinere Ausbesserungsarbeiten und Reparaturen an den Plattenwegen und Bänken sowie für die Beseitigung kleinerer Schäden am Funktionsgebäude stehen ebenfalls 2.500 Euro bereit.
 
Verabschiedung und Wahl neuer Vorstandsmitglieder
Der Vorsitzende Dr. Stefan Nold und der Kassierer Jürgen Piesche hatten ihr Amt vor Ablauf der Wahlperiode zur Verfügung gestellt, so dass außerhalb des Turnus Neuwahlen für diese Positionen erforderlich wurden. Für den Vorstand dankte Elke Schauss beiden Vorstandsmitgliedern herzlich für ihre hervorragende Arbeit und überreichte im Namen des Vorstandes ein kleines Geschenk als Dank. Danach erfolgte die Entlastung des Vorstandes und die Wahl der neuen Vorstandsmitglieder. Der Vorstand schlug für den Vorsitz Karin Dobelmann, die dem Vorstand bislang als Beisitzerin angehörte, und für das Amt des Kassierers Dieter Wenzel vor. Karin Dobelmann, die leider krankheitsbedingt nicht anwesend sein konnte, wurde einstimmig gewählt, ebenso wie Dieter Wenzel für das Amt des Kassierers. Jürgen Piesche wurde als Revisor einstimmig gewählt und löst damit Thomas Keller ab. Weitere Veränderungen im Vorstand gab es nicht: Elke Schauss, stellvertretende Vorsitzende, Uta, Göhde, Schriftführerin und die Beisitzer Irmgard Klaff-Isselmann, Gerhard Korreng, Uwe Köster und Edmund Schenk sowie Petra Köster als weitere Revisorin bleiben im Amt.
 

Veröffentlicht am Schreibe einen Kommentar

Satzung

 Satzung Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.V. vom 27.1.2015

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e. V.“ – im Folgenden “Verein” genannt –
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Darmstadt und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt ein- getragen.
  3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweckbestimmung

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Naturschutz und Landschaftspflege durch die ideelle und finanzielle Unterstützung des von der Stadt Darmstadt betriebenen Schwimmbads und Erholungsge- ländes Arheilger Mühlchen mit dem Ziel, dieses als Naturschwimmbad in seiner traditionellen Form zu erhalten.
  3. Diese Zielsetzung wird insbesondere durch nachfolgende Maßnahmen und Aufgabenstellungen verwirklicht:
    • –  vollständige oder teilweise Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung, Ausbau, Pflege oder Betrieb der Anlagen des Arheilger Mühlchens in Darmstadt-Arheilgen, die der Durch- führung des öffentlichen Badebetriebs dienen und nicht im Konflikt mit dem Grundcharakter des Arheilger Mühlchens als Naturschwimmbad stehen.
    • –  Abstimmung mit der Stadt Darmstadt als Betreiber des Arheilger Mühlchens bei der Festle- gung, Priorisierung und Finanzierung der oben genannten Maßnahmen.
    • –  Unterstützung der Stadt Darmstadt bei der Planung, Durchführung und Öffentlichkeitsarbeit für Veranstaltungen im Arheilger Mühlchen, deren Charakter dem Vereinszweck nicht zuwi- der läuft.
    • –  Öffentlichkeitsarbeit für den Verein und seinen Vereinszweck.
  4. Der Verein erstrebt keinen Gewinn und verwendet seine Mittel ausschließlich zu satzungsmäßigen Zwecken. Die Ziele des Vereins werden durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuwendungen, Zuschüs- se und andere Formen öffentlicher und privater Förderung erreicht.
  5. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  6. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhält- nismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  8. Der Verein ist politisch und weltanschaulich neutral.

§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die be- reit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern.
  2. Die Mitglieder sind berechtigt an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben dar- über hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stel- len. In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.

§ 4 Beginn/Ende der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft muss gegenüber dem Vorstand schriftlich beantragt werden. Über den schriftli- chen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit abschließend. Der Vorstand ist nicht verpflichtet Ablehnungsgründe dem/der Antragsteller/in mitzuteilen, ein Aufnah- meanspruch ist ausgeschlossen.
  2. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.
  3. Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung, entweder auf Pa- pier oder per E-Mail, zum Ende des Geschäftsjahrs unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist ge- genüber dem Vorstand erklärt werden.
  4. Der Ausschluss eines Mitglieds kann mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund ausgespro- chen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen oder den Sat- zungszweck verstößt. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vereinsausschuss zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.
  5. Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleis- tungen ist ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

  1. Über die Höhe des Mindestbeitrags entscheidet die Mitgliederversammlung. Über einen höheren Beitrag entscheidet das Mitglied.
  2. Der erste Jahresbeitrag ist im Monat des Beitritts fällig. Die Beiträge der Folgejahre sind jeweils im Januar zu entrichten, vorzugsweise durch Lastschrifteinzug.
  3. Bei Mitgliedsbeiträgen und Spenden über 200 € wird eine Spendenquittung ausgestellt.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand (im Sinne des BGB)

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufga- ben:
    • –  Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten,
    • –  Entlastung des Vorstands,
    • –  (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen,
    • –  über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen,
    • –  die Kassenprüfer zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gre- mium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen.
  2. Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr einberufen. Die Einladung erfolgt vier Wochen vorher schriftlich entwe- der auf dem Postwege oder per E-Mail durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festge- setzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.
  3. Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:
    • –  Bericht des Vorstands,
    • –  Bericht des Kassenprüfers,
    • –  Entlastung des Vorstands,
    • –  Durchführung von Wahlen,
    • –  Genehmigung des vom Vorstand vorzulegenden Haushaltsplans für das laufende Geschäftsjahr,
    • –  Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
  4. Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversamm- lung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen. Nachträglich eingereichte Tagesordnungspunkte müssen den Mitgliedern rechtzeitig vor Beginn der Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
  5. Spätere Anträge – auch während der Mitgliederversammlung gestellte Anträge – müssen auf die Ta- gesordnung gesetzt werden, wenn in der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen Mit- glieder der Behandlung der Anträge zustimmt (Dringlichkeitsanträge).
  6. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der Vereinsmitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe, vom Vorstand verlangt wird.
  7. Der/die Vorsitzende oder eine/r seiner Stellvertreter/innen leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vor- schlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine/n besonderen Versammlungslei- ter/in bestimmen.
  8. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied sowie dem Protokollführer unterzeichnet.

 § 8 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit

  1. Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden darf. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.
  2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder be- schlussfähig.
  3. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abge- lehnt.
  4. Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind nur dann schriftlich und geheim durchzuführen, wenn die Mehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder dies ausdrücklich ver- langt.
  5. Für Satzungsänderungen ist eine Zweidrittel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erforder- lich.
  6. Zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertel-Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten erfor- derlich.
  7. Satzungsänderungen werden allen Vereinsmitgliedern schriftlich mitgeteilt.

§ 9 Vorstand

  1. Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
    • –  ein/eine Vorsitzende/r
    • –  ein/eine stellvertretende/r Vorsitzende/r
    • –  ein/eine Schatzmeister/in
    • –  ein/eine Schriftführer/in
    • –  sowie bis zu fünf Beisitzer.
  2. Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger im Amt.
  3. Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbei- tung einsetzen.
  4. Vorstand im Sinn des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Schatzmeister/in und der/die Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  5. Der Vorstand beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Dieser ist beschlussfähig, wenn mindes- tens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist oder einer Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  6. Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.
  7. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

§ 10 Kassenprüfer

  1. Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren zu wählen.
  2. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahrs festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.

§ 11 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Arheilger Stadtteilverein (ASTV) e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

§ 12 Liquidatoren

Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abweichend beschließt.

Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Mitgliederversammlung am 27.1.2015 beschlossen.

Darmstadt, den 4.3.2015        ____________________           __________________________
                                                              
                                                – Vorsitzender –                      – Stv. Vorsitzende –