Satzung Förderverein Naturbadesee Arheilger Mühlchen e.V. vom 27.1.2015 |
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
§ 2 Zweckbestimmung
§ 3 Mitgliedschaft
§ 4 Beginn/Ende der Mitgliedschaft
§ 5 Mitgliedsbeiträge
§ 6 Organe des Vereins Organe des Vereins sind |
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1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand (im Sinne des BGB) § 7 Mitgliederversammlung
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§ 8 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit
§ 9 Vorstand
§ 10 Kassenprüfer
§ 11 Auflösung des Vereins Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Arheilger Stadtteilverein (ASTV) e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
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§ 12 Liquidatoren Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abweichend beschließt. Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Mitgliederversammlung am 27.1.2015 beschlossen. Darmstadt, den 4.3.2015 ____________________ __________________________ |